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Drei Anlässe stehen zwischen Verlobung und Hochzeit, und sie haben unterschiedliche Gästekreise: Die Verlobungsfeier ist für die Familie, der Junggesellenabschied für den Freundeskreis, der Polterabend für alle anderen.
Die Reihenfolge vor der Hochzeit: Verlobung, JGA und Polterabend
- Verlobung – der Antrag, danach die Ankündigung in der Familie
- Verlobungsfeier, optional, meist wenige Wochen später und bewusst klein
- Junggesellenabschied – zwei bis sechs Wochen vor der Hochzeit
- Polterabend – ein bis vier Wochen vorher
Polterabend und JGA: Termine, die sich nicht überschneiden sollten
Der häufigste Fehler: Polterabend und Junggesellenabschied am selben Wochenende. Ein Teil eurer Gäste ist zu beidem eingeladen und muss zweimal anreisen.
Legt zwischen die beiden mindestens eine Woche. Und keinen der beiden auf den Vorabend der Hochzeit – die Fotos zeigen es unbestechlich.
Ein zweiter Terminkonflikt wird gern übersehen: Der JGA wird von den Trauzeugen organisiert, die in denselben Wochen auch Rede, Ringe und Ablaufplan im Kopf haben. Wenn ihr den JGA sechs Wochen vor der Hochzeit legt statt zwei, entzerrt ihr genau die Phase, in der bei euch die Rückmeldungen und der Sitzplan liegen.
Was Verlobung, JGA und Polterabend kosten
| Anlass | Wer zahlt | Typische Kosten |
|---|---|---|
| Verlobungsring | meist eine Person | 150–3.500 € |
| Verlobungsfeier | Brautpaar | 200–800 € |
| Junggesellenabschied | Gruppe teilt, Brautpaar frei | 40–700 € pro Person |
| Polterabend | Brautpaar oder Eltern | 300–1.500 € |
Diese Beträge stehen in keiner Budgettabelle für die Hochzeit selbst – rechnet sie zusätzlich zu den 180 bis 280 Euro pro Gast, mit denen ihr bei der Hochzeitsplanung kalkuliert.
Was in dieser Zeit sonst noch entschieden wird
Die Monate vor der Hochzeit sind nicht nur Feiern. Zwei Themen gehören in genau diese Phase, weil sie danach schwerer zu klären sind:
- Güterstand und Ehevertrag. Wer ohne Vertrag heiratet, lebt automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Das ist für viele Paare richtig – bei Selbstständigkeit, Immobilien, großen Vermögensunterschieden oder Kindern aus früheren Beziehungen lohnt sich das Gespräch beim Notar vorher, nicht im Streitfall.
- Namensführung. Sie wird erst bei der Trauung erklärt, die Entscheidung sollte aber lange vorher gefallen sein – sie hängt an Beruf, Kindern und Papieren.
Wenn schon ein Kind da ist
Ein großer Teil der Paare heiratet heute nicht vor, sondern nach der Geburt. Das verschiebt die Reihenfolge: Der JGA fällt kleiner aus, der Polterabend oft ganz weg, und der Zeitplan am Hochzeitstag richtet sich nach dem Kind. Was das konkret bedeutet – Wege, Pausen, Betreuung – steht unter Heiraten mit Baby.
Häufige Fragen zur Zeit vor der Hochzeit
Wie lange vor der Hochzeit findet der Junggesellenabschied statt?
Zwei bis sechs Wochen vorher, nie am Vorabend. Wer ihn früher legt, entlastet die letzten Wochen, in denen Sitzplan, Rückmeldungen und Dienstleisterbestätigungen zusammenkommen. Der Termin wird von den Trauzeugen gesetzt, nicht vom Brautpaar.
Muss man sich verloben, bevor man heiratet?
Rechtlich nein. Die Verlobung ist in Deutschland kein Formalakt und an keine Frist gebunden. Sie hat aber eine Nebenwirkung, die viele nicht kennen: Verlobte haben vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wer zahlt den Polterabend?
Meist das Brautpaar oder die Eltern, mit 300 bis 1.500 Euro für Getränke und ein einfaches Essen. Gäste bringen traditionell Porzellan zum Zerschlagen und oft etwas zu essen mit – eine Einladung im engeren Sinn gibt es nicht, wer davon hört, darf kommen.
Braucht man einen Ehevertrag?
Nicht zwingend – ohne Vertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Sinnvoll ist er vor allem bei Selbstständigkeit, Betriebsvermögen, deutlichen Vermögens- oder Einkommensunterschieden und Kindern aus früheren Beziehungen. Er muss notariell beurkundet werden.
- Verlobung
Antrag, Ring und nächste Schritte
- Ehevertrag
wann er sinnvoll ist und was er kostet
- Junggesellenabschied
Ideen und Planung
- Polterabend
Ablauf, Bräuche und Organisation
