Heirats-Ratgeber
Gebührenbescheid und Eheringe auf dem Schreibtisch eines Standesamts

Was die standesamtliche Trauung kostet – und warum jede Quelle etwas anderes sagt

Es gibt keinen bundesweiten Preis fürs Standesamt. Es gibt drei Ebenen, die ihn festlegen – und die unterste gewinnt.

Aktualisiert am

Die Prüfung eurer Ehevoraussetzungen – der Posten, den ihr bei der Anmeldung bezahlt – kostet 42 Euro in Hessen, 45 Euro in Berlin und 55 Euro in Bayern. Die Trauung selbst kommt dazu, Urkunden auch, und eure Stadt darf auf all das noch eigene Sätze legen.

Genau deshalb findet ihr im Netz für dieselbe Frage Summen zwischen 275 und 500 Euro. Beide Zahlen stimmen – für verschiedene Paare in verschiedenen Städten. Diese Seite erklärt, wie die Gebühr zustande kommt, nennt die belegten Sätze und zeigt euch, wie ihr in zwei Minuten euren eigenen findet.

Warum es keinen bundesweiten Preis gibt

Bis Ende 2008 waren die Standesamtsgebühren bundeseinheitlich. Seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Seitdem stapeln sich drei Ebenen:

  1. Der Bund regelt im Personenstandsgesetz, welche Amtshandlungen es überhaupt gibt – die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 13 PStG, die Vornahme der Eheschließung nach § 14 PStG, die Ausstellung von Urkunden nach § 55 PStG. Preise stehen dort keine.
  2. Das Land setzt die Gebühr für jede dieser Amtshandlungen in seiner eigenen Gebührenordnung fest. Bayern tut das im Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Hessen in der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums, Berlin in einer Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes. Sechzehn Länder, sechzehn Verzeichnisse.
  3. Die Kommune darf in mehreren Ländern per eigener Satzung davon abweichen – nach oben.

Wer also „die Gebühr fürs Standesamt" googelt, bekommt je nach Quelle den Wert irgendeiner dieser drei Ebenen. Das ist der ganze Widerspruch.

Was die Länder verlangen

Drei Gebührenverzeichnisse haben wir im Original nachgelesen. Die Beträge stehen so in der jeweils geltenden Fassung:

AmtshandlungBayernBerlinHessen
Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 13 PStG)55 €45 €42 €
Zuschlag, wenn ausländisches Recht zu beachten ist+ 30 € je Person+ 45 € je Person+ 21 € je Rechtsordnung
Ehefähigkeitszeugnis (§ 39 PStG)55 €45 €42 €
Trauung im Amtsraum, während der Öffnungszeitenkommunal geregelt42 €
Trauung außerhalb der Öffnungszeitenkommunal geregelt80 €63 €
Trauung außerhalb der Amtsräumekommunal geregelt75–150 €63 €
… außerhalb der Amtsräume und der Öffnungszeitenkommunal geregelt75–150 €94 €
Trauung bei einem anderen als dem zuständigen Standesamt40 €40 €
Eheurkunde12 €11 €

Ein paar Feinheiten, die in keiner Ratgeberliste stehen:

Für die übrigen dreizehn Länder nennen wir hier bewusst keine Zahlen. Ihre Gebührenverzeichnisse sind nur über Landesrechtsportale zugänglich, die sich nicht zuverlässig auslesen lassen – und geschätzte Gebühren sind auf einer Seite über Gebühren das Letzte, was ihr gebrauchen könnt. Wie ihr euren Satz selbst findet, steht weiter unten.

Und dann kommt die Kommune obendrauf

Das ist der Teil, den die meisten Ratgeber unterschlagen. In Nordrhein-Westfalen etwa sieht die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes einen Satz für die Prüfung der Ehevoraussetzungen vor – und Städte dürfen per Satzung einen anderen festlegen.

Die Stadt Ratingen tut genau das. § 1 ihrer Satzung für das Personenstandswesen sagt wörtlich, für Amtshandlungen, die von der Landesgebührenordnung erfasst sind, würden „abweichende Gebührensätze festgelegt". Der zugehörige Tarif:

Ratinger TarifBetrag
Prüfung der Ehevoraussetzungen, deutsches Recht50 €
Prüfung der Ehevoraussetzungen, ausländisches Recht90 €
Trauung außerhalb der Öffnungszeiten oder außerhalb der Räume80 €
Trauung außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Räume160 €
Individuell vereinbarter Sondertermin, in den Amtsräumen160 €
Individuell vereinbarter Sondertermin, außerhalb der Amtsräume300 €
Optionale Online-Reservierung (wird verrechnet)30 €

Eine einzige mittelgroße Stadt liegt damit bei der Prüfung rund ein Viertel über dem Landessatz – und kennt Posten, die es im Landesrecht überhaupt nicht gibt, etwa die Reservierungsgebühr. Multipliziert das mit rund 5.000 Standesämtern in Deutschland, und ihr habt die Erklärung, warum jede Quelle etwas anderes behauptet.

Die Konsequenz für eure Planung: Jede Zahl auf dieser Seite – und auf jeder anderen – ist ein Anhaltspunkt. Verbindlich ist allein das Gebührenverzeichnis eures Standesamts.

Die Posten im Einzelnen

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen zahlt ihr bei der Anmeldung der Eheschließung. Das Standesamt prüft, ob ihr heiraten dürft – Alter, Geschäftsfähigkeit, keine bestehende Ehe, kein zu naher Verwandtschaftsgrad. Das ist die eine Gebühr, die jedes Paar zahlt, in jedem Fall.

Die Trauung selbst ist eine zweite Amtshandlung mit eigener Gebühr. In Hessen kostet sie im Amtsraum zu Öffnungszeiten 42 Euro; in Bayern und vielen anderen Ländern setzt sie die Kommune fest. Freitagnachmittag, Samstag, Außentrauort – jede Abweichung vom Normalfall hat ihren eigenen Tarif.

Urkunden und Dokumente sind der Posten, den fast alle unterschätzen. Ihr braucht für die Anmeldung beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister und meist erweiterte Meldebescheinigungen; die stellt nicht euer Trau-Standesamt aus, sondern das eures Geburtsorts beziehungsweise die Meldebehörde. Jede kostet, jede hat ihre eigene Gebühr. Hinterher kommt die Eheurkunde dazu – und für Namensänderung, Bank und Versicherung wollt ihr davon eher zwei als eine.

Das Stammbuch ist freiwillig. Ihr könnt es beim Standesamt kaufen oder im Handel; das internationale Stammbuch kostet in Hessen 11 Euro Eintragungsgebühr.

Die Namensänderung nach der Hochzeit ist streng genommen keine Standesamtsgebühr, gehört aber ins Budget: neuer Personalausweis, neuer Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein. Was in welcher Reihenfolge ansteht, steht unter Nach der Hochzeit.

Zwei Rechenbeispiele

Beide mit den belegten hessischen Sätzen, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt – in eurem Bundesland verschieben sich die Zahlen, die Struktur bleibt.

Der günstigste Fall: Dienstagvormittag im Trauzimmer. Prüfung der Ehevoraussetzungen 42 Euro, Trauung im Amtsraum während der Öffnungszeiten 42 Euro, eine Eheurkunde 11 Euro. Zusammen 95 Euro, dazu die Dokumente, die ihr für die Anmeldung beschaffen musstet.

Der teurere Fall: Samstag, Trauung im Schloss. Prüfung 42 Euro, Trauung außerhalb der Amtsräume und außerhalb der Öffnungszeiten 94 Euro, zwei Eheurkunden 16 Euro. Zusammen 152 Euro – zuzüglich dessen, was der Trauort selbst an Miete verlangt, und das ist erfahrungsgemäß der größere Betrag von beiden.

Der Unterschied zwischen beiden Terminen liegt also bei den Gebühren unter 60 Euro. Was die Samstagshochzeit wirklich teuer macht, ist nicht das Amt, sondern alles drumherum – die Rechnung dafür steht unter Hochzeit planen.

So findet ihr euren eigenen Satz in zwei Minuten

  1. Sucht nach `Gebühren Standesamt` plus dem Namen eurer Stadt. Fast jede Kommune veröffentlicht ihr Verzeichnis als PDF oder Tabelle.
  2. Findet ihr nichts, sucht nach `Satzung Personenstandswesen` plus Stadtname – so heißt das Dokument im Amtsdeutsch.
  3. Auch nichts? Dann gilt bei euch der Landessatz. Sucht nach der Gebührenordnung eures Bundeslands für das Personenstandswesen.
  4. Im Zweifel ein Anruf beim Standesamt. Die Auskunft ist kostenlos und verbindlich – anders als jede Zahl im Internet, diese hier eingeschlossen.

Achtet dabei auf die Unterscheidung Öffnungszeiten und Amtsräume. Fast alle Verzeichnisse staffeln danach, und die Kombination aus beidem ist überall der teuerste Tarif.

Was die Trauungsform kostet

Die standesamtliche Trauung ist die einzige mit Rechtswirkung – und mit Abstand die günstigste. Zum Vergleich der drei Wege:

FormRechtsgültigTypische Kosten
StandesamtjaGebühren nach Landes- und Kommunalrecht
Kirchliche Trauungneinmeist kostenfrei, Spende üblich
Freie Trauungnein800–2.500 € Redner

Wer im Ausland heiratet, rechnet noch einmal anders – Anerkennung, Apostille und Übersetzungen kommen dazu, siehe Heiraten im Ausland. Und wer sich fragt, ob Trauzeugen Pflicht sind: sind sie seit 1998 nicht mehr, sie kosten also auch nichts. Alle drei Formen im Überblick stehen unter Trauung.

Häufige Fragen zu den Kosten der standesamtlichen Trauung

Was kostet eine standesamtliche Trauung in Deutschland?

Einen bundesweiten Preis gibt es seit 2009 nicht mehr. Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet nach den amtlichen Verzeichnissen 42 Euro in Hessen, 45 Euro in Berlin und 55 Euro in Bayern; die Trauung selbst kommt dazu und wird vielerorts von der Kommune festgesetzt. Ein schlichter Termin im Trauzimmer liegt mit Urkunde realistisch unter 100 Euro.

Wie viel Geld braucht man für eine standesamtliche Hochzeit?

Für die reinen Amtsgebühren reichen bei einem Werktagstermin etwa 100 Euro. Die im Netz kursierenden 275 bis 500 Euro enthalten die Beschaffung der Dokumente und Aufschläge für Samstags- oder Außentermine – die trifft nicht jedes Paar.

Was kostet eine Eheschließung am Standesamt außerhalb der Öffnungszeiten?

Deutlich mehr als zu Öffnungszeiten. Berlin verlangt 80 Euro, Hessen 63 Euro im Amtsraum und 94 Euro, wenn zusätzlich außerhalb der Amtsräume geheiratet wird. Kommunen mit eigener Satzung liegen darüber – die Stadt Ratingen etwa bei 160 Euro, für individuell vereinbarte Sondertermine außerhalb der Amtsräume bei 300 Euro.

Wann muss man das Standesamt bezahlen?

Die Gebühren hängen an den Amtshandlungen: Die Prüfungsgebühr fällt mit der Anmeldung der Eheschließung an, die Trauungsgebühr mit der Trauung. Ob ihr vor Ort zahlt, eine Rechnung bekommt oder bei einem Sondertermin in Vorkasse geht, regelt jedes Standesamt selbst.

Kann unsere Stadt mehr verlangen als das Bundesland?

Ja, in mehreren Ländern. Die Stadt Ratingen setzt in ihrer Satzung für das Personenstandswesen ausdrücklich „abweichende Gebührensätze" gegenüber der nordrhein-westfälischen Landesgebührenordnung fest und verlangt 50 statt der landesrechtlichen 40 Euro. Verbindlich ist deshalb immer das Verzeichnis eurer Kommune.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: August 2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsauskunft; verbindlich ist das Gebührenverzeichnis eures Standesamts. Alle genannten Beträge stammen aus den unten verlinkten amtlichen Quellen in der zum Redaktionsschluss geltenden Fassung – Gebührenordnungen werden regelmäßig geändert.