Heirats-Ratgeber
Vertragsunterlagen und zwei Stifte auf einem Schreibtisch beim Notar

Ehevertrag – wann er sinnvoll ist und was er kostet

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern eine Absprache darüber, was passiert, wenn das Leben anders läuft als geplant.

Aktualisiert am

Die meisten Paare brauchen keinen Ehevertrag: Der gesetzliche Güterstand passt für zwei Angestellte ohne größeres Vermögen gut. Sinnvoll wird er, sobald ein Unternehmen, ein deutliches Vermögensgefälle oder ein beruflicher Rückzug für die Kinder im Spiel ist. Beim Notar kostet er je nach Vermögen 300 bis 2.300 Euro. Der Termin gehört früh in die Monate vor der Hochzeit – nicht in die letzten Wochen.

Diese Seite ordnet die Rechtslage ein (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtsgrundlagen zu jeder Angabe stehen am Ende der Seite.

Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist

Ein Ehevertrag lohnt sich in fünf Konstellationen fast immer:

Wann er sich nicht lohnt: Zwei Berufstätige, ähnliche Einkommen, kein nennenswertes Vermögen, keine Kinderpause geplant. Dann bildet das Gesetz genau das ab, was ihr ohnehin vereinbaren würdet – und ihr spart die Notarkosten.

Was ohne Ehevertrag gilt

Ohne Vertrag lebt ihr automatisch in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Der verbreitetste Irrtum darüber: Sie mache das Vermögen gemeinsam. Das tut sie nicht.

Für die meisten Paare ist das eine faire Grundregel. Sie wird erst dann zum Problem, wenn der Zuwachs in etwas steckt, das man nicht ohne Weiteres teilen kann – einer Firma oder einer Immobilie.

Die Güterstände im Vergleich

GüterstandVermögen während der EheAusgleich bei Scheidung
Zugewinngemeinschaft (gesetzlich, § 1363 BGB)getrenntZugewinn wird hälftig ausgeglichen
Gütertrennung (§ 1414 BGB)getrenntkein Ausgleich
Modifizierte ZugewinngemeinschaftgetrenntAusgleich mit vereinbarten Ausnahmen
Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB)wird gemeinsamAufteilung des Gesamtguts

In der Praxis ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft der Standard: Ihr bleibt im gesetzlichen Modell und nehmt gezielt einzelne Dinge heraus – typischerweise die Firma. Die vollständige Gütertrennung wirkt aufgeräumt, benachteiligt aber oft den Partner mit dem geringeren Einkommen und kann erbschaftsteuerlich ungünstig sein.

Die Gütergemeinschaft ist selten und für die meisten Paare ungeeignet, weil auch Schulden gemeinsam werden.

Was geregelt werden darf – und was nicht

Regelbar sind vor allem drei Dinge: der Güterstand, der Versorgungsausgleich (die Aufteilung der Rentenanwartschaften) und der nacheheliche Unterhalt.

Nicht regelbar sind Dinge, die Rechte Dritter betreffen. Kindesunterhalt könnt ihr nicht zulasten des Kindes ausschließen, und Sorge- und Umgangsrecht lassen sich nicht vorab vertraglich festlegen – darüber entscheidet im Streitfall das Familiengericht am Kindeswohl.

Dazwischen liegt der heikle Bereich. Der Bundesgerichtshof ordnet die Scheidungsfolgen seit seiner Grundsatzentscheidung von 2004 (der sogenannten Kernbereichslehre) nach Schutzwürdigkeit – je weiter oben, desto schwerer ist ein Ausschluss durchzusetzen:

  1. Betreuungsunterhalt (Unterhalt wegen Kinderbetreuung) – am stärksten geschützt
  2. Alters- und Krankheitsunterhalt
  3. Versorgungsausgleich
  4. Zugewinnausgleich – am weitesten frei gestaltbar

Praktisch heißt das: Den Zugewinnausgleich für eine Firma herauszunehmen ist unproblematisch. Den Betreuungsunterhalt auszuschließen, während ein Partner die Kinder betreut, ist es nicht.

Wann ein Ehevertrag unwirksam ist

Einseitig heißt nicht automatisch unwirksam

Der häufigste Irrtum über Eheverträge: Ein Vertrag, der einen Partner klar bevorzugt, sei deshalb nichtig. So funktioniert die Prüfung nicht.

Gerichte prüfen nach der BGH-Rechtsprechung zweistufig (§ 138 BGB): Erst, ob der Vertrag zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führt. Und dann, ob diese Einseitigkeit aus einer ungleichen Verhandlungsposition entstanden ist. Sittenwidrig ist er nur, wenn beides zutrifft.

Ein einseitiger Vertrag zwischen zwei gut informierten, wirtschaftlich unabhängigen Partnern hält deshalb oft – einer zwischen ungleichen Partnern, unterschrieben unter Druck, oft nicht.

Zwei weitere Dinge kippen Verträge regelmäßig:

Der praktische Schluss daraus: Ein Vertrag, der beide Seiten fair behandelt, ist nicht nur anständiger, sondern auch belastbarer.

Was kostet ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB) – beide Partner müssen dabei gleichzeitig anwesend sein. Ohne Beurkundung ist er unwirksam, auch handschriftlich und unterschrieben.

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich. Es gibt keinen Verhandlungsspielraum und keine Rabatte – der Preisvergleich zwischen Notaren erübrigt sich.

Für die Beurkundung fällt die doppelte Gebühr an (Nr. 21100 KV GNotKG), berechnet nach der Gebührentabelle B aus dem Geschäftswert; die folgenden Gesamtbeträge enthalten Auslagen und 19 % Umsatzsteuer und sind gerundet:

Geschäftswert (Reinvermögen beider)Notarkosten gesamt, gerundet
25.000 €ca. 300 €
50.000 €ca. 420 €
100.000 €ca. 670 €
200.000 €ca. 1.060 €
300.000 €ca. 1.540 €
500.000 €ca. 2.250 €

Die Mindestgebühr liegt bei 120 Euro. Der Geschäftswert ist das zusammengerechnete Reinvermögen beider Partner (§ 100 GNotKG) – Schulden werden dabei nur bis zur Hälfte des jeweiligen Vermögens abgezogen. Rechnet die Beträge für euer Vermögen vor dem Termin nach; der Notar nennt euch die konkrete Summe auf Anfrage vorab.

Wer zusätzlich anwaltlich beraten werden will – bei Firmenvermögen oder internationalem Bezug oft sinnvoll –, zahlt das getrennt. Für einfache Fälle reicht der Notar, der beide Seiten neutral belehren muss.

Der Ablauf beim Notar

  1. Vorgespräch, gern getrennt: Was wollt ihr regeln, welches Vermögen ist vorhanden?
  2. Entwurf – viele Notare schicken ihn ein bis zwei Wochen vorher zu. Nehmt euch die Zeit, ihn zu lesen, und fragt nach, was ihr nicht versteht
  3. Beurkundungstermin: Der Notar verliest den Vertrag vollständig, beide Partner sind gleichzeitig anwesend, Ausweis mitbringen
  4. Ausfertigung kommt per Post

Den Güterstand regelt ihr nicht beim Standesamt – dort geht es nur um den Ehenamen. Ein Ehevertrag lässt sich jederzeit schließen – vor der Hochzeit, während der Ehe und noch in der Trennungsphase. Der Zeitpunkt kurz vor der Trauung ist der ungünstigste: Wer den Vertrag drei Tage vor der Hochzeit vorgelegt bekommt, verhandelt nicht mehr frei, und genau das schwächt ihn später vor Gericht.

Häufige Fragen zum Ehevertrag

Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Für zwei Berufstätige mit ähnlichem Einkommen und ohne größeres Vermögen meist nicht – der gesetzliche Güterstand bildet genau das ab. Sinnvoll wird er bei Selbstständigkeit, deutlichem Vermögensgefälle, geplanter Kinderpause eines Partners, internationalem Bezug oder einer zweiten Ehe mit Kindern.

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?

Je nach Vermögen rund 300 bis 2.300 Euro: bei 25.000 Euro Reinvermögen etwa 300 Euro, bei 200.000 Euro rund 1.060 Euro, bei 500.000 Euro rund 2.250 Euro. Die Gebühren sind bundesweit gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die Mindestgebühr beträgt 120 Euro.

Was gilt ohne Ehevertrag?

Die Zugewinngemeinschaft: Jeder behält sein Vermögen, niemand haftet für die Schulden des anderen. Erst bei Scheidung oder Tod wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs hälftig ausgeglichen. Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn.

Was kann im Ehevertrag nicht geregelt werden?

Kindesunterhalt kann nicht zulasten des Kindes ausgeschlossen werden, Sorge- und Umgangsrecht nicht vorab festgelegt werden. Auch beim Betreuungs-, Alters- und Krankheitsunterhalt sowie beim Versorgungsausgleich sind Ausschlüsse nur eingeschränkt möglich – der Zugewinnausgleich ist dagegen weitgehend frei gestaltbar.

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?

Wenn er evident einseitig ist und aus einer ungleichen Verhandlungsposition entstanden ist – beides zusammen. Einseitigkeit allein genügt nicht. Weitere häufige Gründe: fehlende notarielle Beurkundung, unvollständige Offenlegung des Vermögens, oder eine Lebensentwicklung, die die Anwendung des Vertrags später unzumutbar macht.

Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja, zwingend (§ 1410 BGB), und beide Partner müssen gleichzeitig anwesend sein. Eine privatschriftliche Vereinbarung ist unwirksam – auch wenn beide sie unterschrieben haben.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: August 2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung – was in eurem Fall sinnvoll ist, klärt ihr mit einem Notar oder einer Fachanwältin für Familienrecht.