Heirats-Ratgeber
Trauzeugin unterschreibt die Heiratsurkunde neben dem Brautpaar

Trauzeugen – Aufgaben, Pflichten und Auswahl

Seit 1998 braucht in Deutschland niemand mehr Trauzeugen, um zu heiraten. Trotzdem haben die meisten Paare welche – und die Aufgaben haben sich seitdem deutlich verschoben.

Aktualisiert am

Die wichtigste Information zuerst, weil sie viele überrascht: Am deutschen Standesamt sind Trauzeugen seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr vorgeschrieben. Das Eheschließungsrechtsgesetz hat die Pflicht damals gestrichen. Ihr könnt also zu zweit erscheinen und rechtsgültig heiraten.

Wer trotzdem Trauzeugen benennt – und das tun die meisten – tut es aus persönlichen Gründen, nicht aus juristischen.

Wann Trauzeugen doch vorgeschrieben sind

Eine Ausnahme gibt es: die katholische Trauung. Das Kirchenrecht verlangt zwei Trauzeugen, und daran lässt sich nicht rütteln. Die evangelische Kirche stellt es frei, sieht es aber gern. Welche Form der Trauung ihr wählt, entscheidet also mit, ob ihr überhaupt welche braucht.

Bei der freien Trauung gibt es keine Vorschriften, weil die Zeremonie ohnehin keine Rechtswirkung hat. Trauzeugen sind dort reine Gestaltungssache.

Die formalen Anforderungen

Wo Trauzeugen verlangt oder gewünscht sind, gelten drei Bedingungen:

Nicht erforderlich sind: Verwandtschaft, deutsche Staatsangehörigkeit, Konfession (außer bei der katholischen Trauung, wo mindestens ein Trauzeuge katholisch sein sollte) oder ein bestimmtes Geschlecht.

Wie viele, und wer entscheidet das

Üblich sind zwei – eine Person pro Partner. Möglich sind auch vier, und beim Standesamt sind sogar mehr denkbar, sofern der Trauraum es hergibt. Manche Paare nehmen nur eine Person.

Wichtig ist nur, dass ihr euch vorher entscheidet: Die Namen müssen bei der Anmeldung der Eheschließung angegeben werden, und ein spontaner Wechsel am Trautag ist beim Standesamt nicht vorgesehen.

Was Trauzeugen tatsächlich tun

Die rechtliche Funktion ist in dreißig Sekunden erledigt – eine Unterschrift. Der eigentliche Aufwand liegt davor und danach, und er ist erheblich größer, als die meisten Gefragten ahnen.

Vor der Hochzeit

Am Hochzeitstag

Danach

Traditionell galten Trauzeugen als lebenslange Ansprechpartner bei Ehekrisen. Diese Rolle ist heute weitgehend symbolisch – aber die Freundschaft, die der Benennung zugrunde liegt, ist es nicht.

Wen man besser nicht fragt

Eine Trauzeugenrolle ist eine Auszeichnung, aber eben auch ein Auftrag über mehrere Monate. Drei Konstellationen gehen erfahrungsgemäß schief:

Die Person, die man aus Höflichkeit fragt. Wer sich verpflichtet fühlt, organisiert lustlos. Das merkt man spätestens beim Junggesellenabschied.

Die Person, die gerade selbst im Ausnahmezustand ist. Umzug, Trennung, neuer Job, kleines Kind – wer ohnehin am Limit läuft, kann keine Hochzeit mitplanen.

Die Person, die man wählt, um niemanden zu kränken. Wenn die Wahl politisch statt persönlich ist, spürt es der Rest der Familie ohnehin.

Wie man richtig fragt

Nicht zwischen Tür und Angel und nicht per Nachricht. Sagt dazu, was ihr euch konkret vorstellt – ob ein Junggesellenabschied erwartet wird, ob eine Rede dazugehört, ob Kosten entstehen. Ein „Ja" auf eine unklare Frage ist später eine Enttäuschung auf beiden Seiten.

Und: Ein Nein ist erlaubt. Wer absagt, hat meist einen Grund, den er nicht ausbreiten möchte.

Was Trauzeugen kostet

Darüber spricht kaum jemand vorher, und genau daraus entstehen die meisten Verstimmungen. Auf Trauzeugen kommen typischerweise zu:

Wer jemanden fragt, bei dem das eine Belastung wäre, sollte das ansprechen – oder Kosten übernehmen. Das ist kein Tabubruch, sondern Rücksicht.

Kurz zusammengefasst

Am Standesamt sind Trauzeugen freiwillig, in der katholischen Kirche Pflicht. Sie müssen volljährig sein, einen Ausweis dabeihaben und der Zeremonie folgen können. Der rechtliche Teil dauert eine halbe Minute; der Rest – Junggesellenabschied, Rede, Ringe, Zeitplan – ist der eigentliche Job.

Wählt Menschen, die ihr auch in zehn Jahren noch anrufen würdet. Das ist der einzige Maßstab, der sich bewährt.

Häufige Fragen zu Trauzeugen

Wie viele Trauzeugen darf man haben?

Am Standesamt bis zu zwei insgesamt, in der katholischen Kirche sind genau zwei Pflicht. Wer mehr enge Menschen einbinden will, ergänzt Brautjungfern oder verteilt Aufgaben – Rede, Ringe, Musik.

Was müssen Trauzeugen am Standesamt tun?

Volljährig sein, einen gültigen Ausweis mitbringen und die Unterschrift leisten – das ist der gesamte rechtliche Teil. Alles andere (Junggesellenabschied, Rede, Organisation) ist Konvention, keine Pflicht.

Können Trauzeugen aus dem Ausland kommen?

Ja. Sie brauchen nur einen gültigen Pass; wer der deutschen Sprache nicht folgen kann, braucht beim Standesamt allerdings einen Dolmetscher – klärt das bei der Anmeldung.

Wer bezahlt den Junggesellenabschied?

Üblicherweise alle Teilnehmer gemeinsam – ohne die gefeierte Person. Die Trauzeugen organisieren und legen den Kostenrahmen vorher offen, damit niemand aus Verlegenheit zusagt.