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Die standesamtliche Trauung dauert zwischen zwanzig und dreißig Minuten, kostet in der Regel 40 bis 90 Euro und ist der einzige Vorgang, durch den ihr in Deutschland rechtsgültig verheiratet seid. Kirchliche und freie Trauungen haben keinerlei juristische Wirkung – sie sind eine Ergänzung, kein Ersatz. Was die drei Trauungsformen kosten, wie lange sie dauern und was sie rechtlich bewirken, steht im Vergleich.
Wie meldet man die Eheschließung an?
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnorts (§ 12 PStG) – auch dann, wenn ihr woanders heiraten wollt. Ist das der Fall, leitet euer Standesamt die Unterlagen an das Trau-Standesamt weiter.
Beide Partner sollten persönlich erscheinen. Ist das nicht möglich, kann einer den anderen mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten.
Wichtige Frist
Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Termin möglich und genauso lange gültig (§ 13 PStG). Heiratet ihr später, müsst ihr erneut anmelden – und erneut zahlen. Den Wunschtermin könnt ihr bei vielen Ämtern trotzdem früher reservieren; fragt telefonisch nach, wie euer Standesamt es handhabt.
Das früher übliche „Aufgebot" gibt es seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr – abgeschafft mit derselben Reform, die die Trauzeugen freiwillig machte. Es wird nichts mehr öffentlich ausgehängt; an seine Stelle ist die Anmeldung der Eheschließung getreten.
Welche Unterlagen braucht man?
Für die einfachste Konstellation – beide ledig, beide deutsch, beide volljährig – sind das drei Dokumente pro Person:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsorts. Sie sollte nicht älter als sechs Monate sein. Eine normale Geburtsurkunde genügt in der Regel nicht.
- Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, mit Angabe von Familienstand und Staatsangehörigkeit
Zusätzlich nötig bei besonderen Fällen:
| Situation | Zusätzliches Dokument |
|---|---|
| Schon einmal verheiratet | Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde |
| Gemeinsame Kinder | Geburtsurkunden der Kinder |
| Ausländische Staatsangehörigkeit | Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates |
| Im Ausland geboren | Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung |
Fragt vorab telefonisch beim Standesamt nach. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und teils zwischen einzelnen Ämtern. Wer im Ausland heiraten will, hat mit Apostillen und Übersetzungen deutlich mehr Vorlauf – die Details stehen unter Heiraten im Ausland.
Was kostet die standesamtliche Trauung?
Die Gebühren sind kommunal geregelt und schwanken erheblich:
- Anmeldung der Eheschließung: 40 bis 60 Euro
- Aufschlag bei ausländischer Staatsangehörigkeit: 30 bis 90 Euro
- Trauung außerhalb der Öffnungszeiten (samstags, abends): 60 bis 200 Euro zusätzlich
- Trauung an einem Außenstandesamt – Schloss, Leuchtturm, Weingut: 100 bis 500 Euro
- Stammbuch: 25 bis 60 Euro, freiwillig
- Jede zusätzliche Eheurkunde: 10 bis 15 Euro
Wer an einem Dienstagvormittag im Standesamt heiratet, kommt mit unter 100 Euro davon. Ein Samstagstermin im Schloss kann das Fünffache kosten.
Wann sollte man den Termin buchen?
Wunschtermine zwischen Mai und September sind in vielen Städten neun bis zwölf Monate im Voraus vergeben. Symbolträchtige Daten und Samstage im Hochsommer gehen noch früher weg.
Die Reihenfolge, die sich bewährt hat: erst den Standesamtstermin sichern, dann die Location buchen. Umgekehrt riskiert ihr, für eine gebuchte Location keinen passenden Trautermin zu bekommen.
Wie läuft die Trauung ab?
- Ankunft etwa fünfzehn Minuten vorher, Ausweise vorlegen
- Der Standesbeamte begrüßt und hält eine kurze persönliche Ansprache
- Frage an beide Partner einzeln, ob sie die Ehe eingehen wollen
- Beide antworten mit „Ja"
- Erklärung, dass die Ehe geschlossen ist
- Ringtausch – optional, rechtlich ohne Bedeutung
- Unterschriften von Brautpaar, Trauzeugen und Standesbeamtem
- Aushändigung der Eheurkunde
Musik, ein Gedicht oder ein kurzer Text sind meist möglich – fragt vorher, ob und in welchem Umfang. Beim Vorgespräch, das viele Standesbeamte ein bis zwei Wochen vorher anbieten, könnt ihr auch Persönliches für die Ansprache mitgeben: wie ihr euch kennengelernt habt, was euch ausmacht. Die Ansprachen sind so gut wie das Material, das sie bekommen.
Was zieht man zur standesamtlichen Trauung an?
Es gibt keine Kleiderordnung – und genau das verunsichert. Die praktikable Richtschnur:
Für die Braut. Erlaubt ist alles vom Hosenanzug bis zum bodenlangen Kleid. Wer später noch kirchlich oder frei feiert, wählt fürs Standesamt meist ein kürzeres Kleid in Weiß, Creme oder einer gedeckten Farbe – das große Kleid behält seinen Auftritt. Standesamtkleider sind eine eigene Kategorie im Handel, preislich meist 100 bis 400 Euro. Mehr zur Auswahl unter Brautmode.
Für den Bräutigam. Anzug in Dunkelblau oder Grau funktioniert immer. Krawatte ist optional; wichtiger ist, dass der Anzug sitzt. Wer zur großen Feier einen anderen Anzug trägt, kann am Standesamt bewusst schlichter auftreten.
Für Gäste. Schicker als Büro, unauffälliger als das Brautpaar. Lange Abendgarderobe ist im Trauzimmer fehl am Platz – Empfehlungen nach Jahreszeit stehen unter Hochzeitsgast-Outfit.
Ein praktischer Punkt, der oft vergessen wird: Im Trauzimmer wird gestanden, gesessen und Treppe gestiegen, und danach wird draußen fotografiert. Schuhe, in denen ihr zwei Stunden sicher lauft, schlagen jedes noch so schöne Paar, das nur am Tisch funktioniert.
Wie viele Gäste passen ins Trauzimmer?
Trauzimmer fassen je nach Amt zehn bis fünfzig Personen – fragt bei der Anmeldung nach der genauen Zahl, bevor ihr einladet. In großen Städten sind zwanzig Plätze üblich; manche Ämter trauen auf Wunsch auch nur mit Brautpaar und Trauzeugen.
Wenn mehr Menschen dabei sein sollen, als das Zimmer fasst, gibt es zwei bewährte Wege: den Empfang vor dem Standesamt – Sektempfang, Seifenblasen, Reis werfen, je nachdem, was das Amt erlaubt – oder ein Außenstandesamt mit größerem Raum.
Welchen Namen könnt ihr führen?
Bei der Trauung entscheidet ihr über den Ehenamen. Möglich sind:
- Beide behalten ihren bisherigen Namen
- Beide nehmen den Namen eines Partners an
- Einer nimmt den Namen des anderen an, der andere behält seinen
- Der Partner, der den Ehenamen nicht trägt, kann seinen Namen voranstellen oder anhängen (Doppelname)
Ein gemeinsamer Doppelname für beide war lange nicht möglich – seit der Reform des Namensrechts zum 1. Mai 2025 ist er zulässig (§ 1355 BGB in der neuen Fassung). Das ist die häufigste veraltete Information zu diesem Thema.
Die Entscheidung könnt ihr auch später nachholen, sie ist aber dann kostenpflichtig.
Nicht am Standesamt geregelt wird der Güterstand: Ohne notariellen Ehevertrag lebt ihr ab der Trauung automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Für die meisten Paare ist das die passende Regelung – bei Selbstständigkeit oder deutlichem Vermögensgefälle lohnt vorher ein Gespräch beim Notar.
Braucht man Trauzeugen?
Nein. Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen am Standesamt freiwillig (§ 1312 BGB). Wer welche benennt, muss die Namen bei der Anmeldung angeben; sie müssen volljährig sein und einen Ausweis mitbringen.
Nach der Trauung: was jetzt zu erledigen ist
Mit der Eheurkunde beginnt der Papierkram, den kaum jemand einplant. Die Liste, sortiert nach Dringlichkeit:
- Zusätzliche Eheurkunden mitnehmen – zwei bis drei beglaubigte Exemplare direkt am Trautag bestellen; ihr braucht sie für fast alles Folgende.
- Bei Namensänderung: neuer Personalausweis und Reisepass (innerhalb weniger Wochen), dann Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Verträge.
- Steuerklasse: Das Finanzamt stellt euch automatisch auf IV/IV um; die Kombination III/V oder das Faktorverfahren müsst ihr selbst beantragen, wenn sie besser passt.
- Krankenkasse und Versicherungen: Familienversicherung prüfen, Haftpflicht und Hausrat zusammenlegen – doppelte Verträge kündigt die Versicherung meist rückwirkend zum Hochzeitsdatum.
Was in den ersten Wochen nach dem Fest sonst noch ansteht – Danksagungen, Flitterwochen, Testament –, steht unter Nach der Hochzeit.
Häufige Fragen zur standesamtlichen Trauung
Wie lange dauert eine standesamtliche Trauung?
Zwanzig bis dreißig Minuten, mit persönlicher Ansprache des Standesbeamten. Mit Ankommen, Gratulation und Fotos vor der Tür solltet ihr insgesamt eine gute Stunde einplanen.
Was braucht man für die standesamtliche Trauung?
Im einfachsten Fall pro Person: gültigen Ausweis, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate) und eine erweiterte Meldebescheinigung. Bei Vorehen, Kindern oder ausländischer Staatsangehörigkeit kommen weitere Dokumente dazu.
Kann man ohne Trauzeugen standesamtlich heiraten?
Ja, seit 1998. Trauzeugen sind freiwillig; wer welche möchte, gibt bis zu zwei volljährige Personen bei der Anmeldung an.
Kann man am Standesamt in Weiß heiraten?
Selbstverständlich – es gibt keine Kleiderordnung. Üblich ist fürs Standesamt ein kürzeres weißes oder cremefarbenes Kleid, das große bodenlange Kleid bleibt meist der kirchlichen oder freien Trauung vorbehalten. Erlaubt ist beides.
Wie weit im Voraus kann man die Eheschließung anmelden?
Frühestens sechs Monate vor dem Termin – so lange ist die Anmeldung gültig. Viele Standesämter lassen euch den Wunschtermin aber schon früher unverbindlich reservieren; das lohnt sich für Samstage von Mai bis September.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: August 2026. Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft eures Standesamts.
- Eheschließung: § 1310 BGB (Mitwirkung des Standesbeamten), § 1312 BGB (Trauzeugen freiwillig – seit dem Eheschließungsrechtsgesetz zum 1. Juli 1998, das zugleich das Aufgebot abschaffte)
- Anmeldung: § 12 PStG (Zuständigkeit des Wohnsitz-Standesamts), § 13 PStG (Prüfung; Sechs-Monats-Frist)
- Ehename: § 1355 BGB – Doppelnamen für beide zulässig seit der Namensrechtsreform zum 1. Mai 2025
- Gebühren: landesrechtlich geregelt und je Kommune unterschiedlich – die genannten Spannen sind Erfahrungswerte; verbindlich ist die Gebührenordnung eures Standesamts
